Folgeverordnung Krankengymnastik

Sie benötigen eine Folgeverordnung für Ihre Krankengymnastik oder physiotherapeutische Behandlung?
Über unser Online-Formular können Sie Ihre Anfrage schnell und bequem einreichen – ganz ohne zusätzlichen Praxisbesuch.
Bitte tragen Sie die erforderlichen Angaben ein. Wir prüfen Ihren Antrag und bereiten die Verordnung für Sie vor.
Hinweis: Eine Folgeverordnung kann nur ausgestellt werden, wenn bereits eine entsprechende Erstverordnung vorliegt.
Sofern Sie nichts Gegenteiliges hören, ist die Verordnung am übernächsten Werktag abholbereit.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen auf diesem Weg nur Rezepte verschreiben können, die Sie bereits von einem unserer Ärzte verordnet bekommen haben, außerdem ist die Anzahl der Folgerezepte für Krankengymnastik in der Regel begrenzt. Die Verordnung können Sie gerne mit Ihrer Versichertenkarte am übernächsten Arbeitstag abholen.

Ja, ich gebe meine Zustimmung für die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten - gemäß der Datenschutzerklärung - zur Bearbeitung und Beantwortung dieser Anfrage. Ich bin damit einverstanden, dass meine Email-Adresse für eine Terminbuchung genutzt wird. Ich nehme die Datenschutzverordnung zur Kenntnis und stimme zu.

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